Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schlütersche Mediengruppe
Stand: 01. April 2025
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Schlütersche Mediengruppe (im Folgenden auch „wir“ / „uns“ genannt) und ihren Kunden und gelten für alle Leistungen, die die Schlütersche Mediengruppe für ihre Kunden erbringt (im Folgenden auch „Dienstleistungen“). Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen für so geschlossene Verträge unterliegen ebenfalls diesen AGB.
Diese AGB gelten nicht, wenn für bestimmte Dienstleistungen ausdrücklich abweichende Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
1.2 Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Gesellschaften der Schlütersche Mediengruppe. Vertragspartner des Kunden ist die jeweils in unserem Auftragsformular bzw. unserer Bestellbestätigung (im Folgenden „Auftragsbestätigung“) oder in anderen Vertragsdokumenten der Schlütersche Mediengruppe benannte Gesellschaft der Unternehmensgruppe. Welche Gesellschaften zu der Schlütersche Mediengruppe gehören, haben wir am Ende dieser AGB unter “Sonstiges“ aufgeführt.
1.3 Kunden
Die von uns erbrachten Leistungen richten sich ausschließlich an Kaufleute im Sinne des § 1 HGB, Unternehmen gem. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden grundsätzlich nicht abgeschlossen.
Handelt es sich bei dem Kunden um eine Agentur, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur und nicht mit dem Kunden der Agentur zustande. Verträge dürfen grundsätzlich nur auf einen (1) Kunden der Agentur bezogen sein und keine Werbung anderer Agenturkunden enthalten. Gleiches gilt für andere Kunden. „Sammelaufträge“ für mehrere Kunden sind ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss, Speicherung des Vertragstextes und Vertragssprache
2.1. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag über die angebotenen Leistungen kommt zustande, indem der Kunde eine Bestellung über unsere Online-Plattformen bzw. Portale durch Bestätigung des entsprechenden Buttons auslöst und hieraufhin eine Auftragsbestätigung von der Schlütersche Mediengruppe erhält. Ein Vertrag kann auch durch Bestellung am Telefon oder per E-Mail und durch Annahme dieser Bestellung im Rahmen von Auftragsbestätigungen, Zusendung von Waren (inkl. Bereitstellung per Download) oder Freischaltung zu Diensten geschlossen werden. Alternativ gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Kunde ein Angebot der Schlütersche Mediengruppe schriftlich oder in Textform annimmt oder wir mit der Leistungserbringung beginnen, ohne dass eine Annahmeerklärung erfolgt, oder der Kunde die entsprechende Rechnung begleicht.
Schließlich kann ein Vertrag durch Unterzeichnung eines entsprechenden Vertragstextes durch beide Vertragsparteien geschlossen werden.
2.2 Online-Bestellung Im Falle einer Bestellung über eine Online-Plattform bzw. ein Portal hat der Kunde in der Regel die Möglichkeit, die Auftrags- bzw. Registrierungsbestätigung sowie diese AGB über die Druckfunktion des Browsers abzurufen und zu speichern und / oder auszudrucken. Diese erscheint auf dem Bildschirm, nachdem der Kunde die Bestellung bzw. Registrierung vorgenommen hat. Zudem erhält der Kunde die Auftrags- bzw. Registrierungsbestätigung mit allen angegebenen Daten per E-Mail.
Die Schlütersche Mediengruppe speichert die Auftragsbestätigung sowie die Bestell- bzw. Registrierungsdaten des Kunden. Die Schlütersche Mediengruppe speichert den Vertragstext nicht in der Weise, dass sie online für den Kunden abrufbar sind.
2.3. Vertragssprache
Der Vertrag wird ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Leistungsumfang
Der Umfang und Inhalt der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich neben der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite sowie der Leistungsbeschreibung am Ende dieser AGB (zusammengefasst in Folge als „die Leistungsbeschreibung“ bezeichnet). Im Falle von Widersprüchen gelten die Regelungen in der vorbenannten Reihenfolge. .
Für alle Leistungen gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Leistungsbeschreibung.
3.2. Leistungsänderung
Die Schlütersche Mediengruppe behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang der angebotenen Leistungen jederzeit weiterzuentwickeln und anzupassen, sofern diese Änderungen keine wesentliche Beeinträchtigung der vereinbarten Nutzung darstellen, die die Erfüllung des Vertragszwecks unmöglich macht oder erheblich einschränkt. Sollte eine Änderung der Leistungen die Nutzung durch den Kunden wesentlich beeinträchtigen und ihm dadurch das Interesse an der Leistung nehmen, steht ihm das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrags zu. Die Kündigung muss innerhalb von vier (4) Wochen nach Eintritt der Änderung erklärt werden. Über wesentliche Änderungen wird die Schlütersche Mediengruppe den Kunden rechtzeitig informieren.
Während der Vertragslaufzeit ist bei einigen Produkten ein Upgrade in ein höherwertiges Leistungspaket möglich. Bereits gezahlte Vergütung wird angerechnet. Ein Downgrade in ein geringwertigeres Paket ist hingegen ausgeschlossen und erfordert den Abschluss eines neuen separaten Vertrags.
4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung, Verzug
4.1. Vergütung und Zahlung
Sofern nicht abweichend in der Auftragsbestätigung aufgeführt, zahlt der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung nach Rechnungsstellung im Voraus. Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. Umsatzsteuer sowie ggf. zzgl. Nebenkosten.
Bei wiederkehrenden Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Rechnungsstellung in den Folgejahren zum entsprechenden Zeitpunkt, sofern vertraglich nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.
Ist abweichend eine Zahlung im Voraus nicht vereinbart, so sind Rechnungen der Schlütersche Mediengruppe ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
Hat der Kunde uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Bankeinzug. Der Kunde ermächtigt die Schlütersche Mediengruppe in diesem Fall, fällige Zahlungen von seinem angegebenen Bankkonto mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen. Der Kunde wird seine Bank anweisen, die von uns auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Lastschrift die notwendige Deckung aufweist. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Schlütersche Mediengruppe die entstandenen Kosten zu erstatten.
Die Schlütersche Mediengruppe behält sich vor, die Vergütung zu Beginn einer neuen Vertragsperiode angemessen zu erhöhen. Es gelten die Regelungen in Ziffer 14.
4.2. Rechnungsstellung
Die Form der Rechnungsstellung liegt im Ermessen der Schlütersche Mediengruppe und erfolgt im Regelfall elektronisch.
4.3. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Schlütersche Mediengruppe berechtigt, die weitere Leistungserbringung zu verweigern und den Zugang zu Leistungen zu sperren bzw. die Leistung zu verweigern, wobei von diesem Recht erst nach einer Zahlungserinnerung Gebrauch gemacht wird. Die Zahlungspflicht bleibt auch während der Sperrung bestehen. Dies gilt unbeschadet anderer Rechte der Schlütersche Mediengruppe.
Im Verzugsfall ist die Schlütersche Mediengruppe ebenfalls berechtigt, ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele sämtliche für die (restliche) Vertragslaufzeit vereinbarte Beträge sofort fällig zu stellen und die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich sämtlicher offenstehender Beträge abhängig zu machen. Gleiches gilt, wenn objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen.
Unbeschadet des Anspruchs auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe erhebt die Schlütersche Mediengruppe für jede Mahnung einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 9,00 Euro, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet ist, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltung
5.1 Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.2 Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Mitwirkung des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und in vollem Umfang zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Mitwirkung und entsteht dadurch eine Verzögerung der Leistungserbringung, behalten wir uns vor, dadurch entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Zugesagte Termine können nur bei rechtzeitiger Erbringung der Mitwirkungsleistung eingehalten werden. Leistungsverzögerungen aufgrund vom Kunden zu vertretende Umstände haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden.
6.2 Den Besonderen Geschäftsverbindungen ist zu entnehmen, welche leistungsbezogenen Mitwirkungshandlungen kundenseitig zu erbringen sind.
7. Nutzungsrechte
7.1 Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Schlütersche Mediengruppe dem Kunden die in der Auftragsbestätigung oder der Leistungsbeschreibung am Ende dieser AGB spezifizierten Nutzungsrechte ein.
7.2 Fehlen hier Angaben, so räumt die Schlütersche Mediengruppe dem Kunden ein einfaches, räumlich auf den deutschen Markt beschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Leistungen für die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Zwecke („bestimmungsgemäße Nutzung“) ein. Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte, werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform eingeräumt.
7.3 Jede Weitergabe von durch die Schlütersche Mediengruppe gestaltete Leistungsinhalten an Dritte sowie jede andere über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung durch den Kunden ist untersagt.
7.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Schlütersche Mediengruppe die Ergebnisse der Leistung oder Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung unentgeltlich nutzen. Dies gilt auch für Eigenwerbung im Internet.
7.5 Die Parteien versichern sich wechselseitig, dass die lizenzierten Nutzungsrechte im vorgenannten Sinne frei von Schutzrechten Dritter sind. Die Parteien versichern sich des Weiteren wechselseitig, dass auch sonst keine Rechte oder Ansprüche Dritter bestehen, die die Durchführung des Vertrages (auch nur in Teilen) einschränken oder ausschließen. Für den Fall der Geltendmachung solcher Rechte und Ansprüche stellen sich die Parteien von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der in diesem Zusammenhang entstehenden notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten und Aufwendungen, insbesondere Rechtsanwaltskosten, vollumfänglich frei. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sich die Parteien unverzüglich über solche geltend gemachten Ansprüche in Kenntnis setzen.
8. Vertragslaufzeit / Kündigung
8.1 Bei Laufzeitverträgen ergibt sich die Laufzeit des Vertrages sowie etwaige Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung in der Regel aus der Auftragsbestätigung. In Ermangelung einer Vereinbarung über den Beginn der Vertragslaufzeit beginnt die Laufzeit des Vertrages mit dem Beginn der Leistung durch die Schlütersche Mediengruppe.
8.2 Soweit nicht in der Auftragsbestätigung abweichend aufgeführt, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Sie verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt wird.
8.3 Im Falle einer Hinzubuchung zusätzlicher Services und Zusatzleistungen und/oder der Bestellung eines Upgrades des Vertrages in ein höherwertiges Lizenz-Paket während der Vertragslaufzeit beginnt die Laufzeit des Vertragsjahres mit dem Datum der entsprechenden Auftragsbestätigung der Schlütersche Mediengruppe neu zu laufen und richtet sich im Übrigen nach Ziffer 8.2.
8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Insbesondere ist die Schlütersche Mediengruppe zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung mehr als dreißig (30) Kalendertage in Verzug ist und trotz Mahnung nicht gezahlt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gilt für beide Seiten, wenn das Festhalten am Vertrag für einen der Vertragspartner unzumutbar ist, etwa weil der jeweils andere Vertragspartner zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des jeweils anderen Vertragspartners mangels der Kosten dieses Verfahrens deckender Masse abgelehnt oder eingestellt wird.
8.5 Kündigungen bedürfen der Textform.
8.6 Endet der Vertrag aus einem der oben benannten Gründe, kann die Schlütersche Mediengruppe die Löschung etwaiger Inhalte, Domains und sonstiger Daten nach Maßgabe der Regelungen der anwendbaren BGB veranlassen.
9. Gewährleistung, Verjährung
9.1 Etwaige Mängel an gelieferten Werken werden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist unverzüglich von uns behoben. Dies geschieht nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.2 Gelingt uns auch nach dreimaliger Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, die Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden eine vertragsgemäße Nutzung des jeweiligen Werkes möglich ist, steht dem Kunden nach seiner Wahl ein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung, auf Rücktritt vom Einzelauftrag sowie bei Verschulden der Schlütersche Mediengruppe zusätzlich auf Schadenersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu. Weitere Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
9.3 Für Leistungen, die wir im Rahmen der Gewährleistung erbringen, verlangen wir keine gesonderte Vergütung.
9.4 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Bereitstellung der Leistung, spätestens mit vollständiger Leistungserbringung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen in Textform vom Kunden zu melden. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
9.5 Für kostenlos angebotene Dienste übernehmen wir keine Gewährleistung.
10. Haftung
10.1 Die Parteien haften einander nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien einander im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder der Verletzung einer Garantie. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf.
10.2 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch die Schlütersche Mediengruppe. Die Haftung der Parteien nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.3 Die Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten jeweils auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der typischerweise vorhersehbare Schaden im Sinne vorstehender Ziffer entspricht höchstens dem Betrag, der in dem Kalenderjahr des Schadenseintritts durch den Kunden an die Schlütersche Mediengruppe als vertragliches Entgelt gezahlt wurde.
10.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen beider Parteien, insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder, was deren persönliche Haftung betrifft. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der jeweils anderen Partei ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10.5 Für kostenlose angebotene Dienste haftet die Schlütersche Mediengruppe im gesetzlich vorgesehenen Umfang. 10.6 Der Kunde ist verantwortlich für seine regelmäßige Datensicherung, deren Angemessenheit sich nach seinen individuellen Risiken bestimmt. Sofern die Schlütersche Mediengruppe für Datenverlust des Kunden haftet, ist die Haftung begrenzt auf die Kosten, die durch die Vervielfältigung der Datensicherungen entstehen, sowie auf die Kosten für Datenwiederherstellung, die auch bei angemessener Datensicherung entstanden wären.
10.7 Kommt die Schlütersche Mediengruppe schuldhaft mit der Leistung in Verzug, kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – wegen des Verzögerungsschadens eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der vom Verzug betroffenen Leistungen verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen des schuldhaften Verzugs stehen dem Kunden nur in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes zu.
10.8 Eine Haftung der Schlütersche Mediengruppe ist ferner ausgeschlossen, sofern sie überwiegend durch eine oder mehrere Handlungen des Kunden und/oder sonstiger Dritter, die der Schlütersche Mediengruppe nicht zuzurechnen sind, verursacht wurde. Im Falle der teilweisen Verursachung durch den Kunden und/oder Dritte haftet die Schlütersche Mediengruppe nur anteilig für das eigene Verschulden.
11. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, die wir nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Streiks, aufgrund Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. technische Probleme von Plattformbetreibern, Providern oder Netzbetreibern) oder aus vergleichbaren Gründen, sind wir von der Leistungspflicht befreit bzw. verlängern sich etwaige Fristen/Termine - auch während des Verzuges - um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier (4) Monaten, hat jede Partei das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wird infolge der genannten Umstände die Leistung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, sind wir von unserer Leistungspflicht befreit.
12. Datenschutz
Die Schlütersche Mediengruppe verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung. Die Datenschutzhinweise der Schlütersche Mediengruppe sind auf ihrer Website abrufbar. Werden personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, so gelten in Ergänzung die Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung.
13. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich einander zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei.
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, die der einen Partei oder ihren Repräsentanten von der jeweils anderen Partei oder deren Repräsentanten mündlich, schriftlich oder in anderer Form zugänglich gemacht wurden oder im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung oder -durchführung zur Kenntnis gelangt sind. Hierzu zählen insbesondere Informationen über von den Parteien angebotenen Produkte und/oder Leistungen, über geschäftliche Strategien und Praktiken, Erfindungen, Veröffentlichungen, Herstellungsverfahren, Finanzen, Geschäftspläne, Lieferanten, Kunden, Vertragsbeziehungen oder das Betriebsvermögen.
Keine Vertraulichen Informationen sind jedoch solche Informationen,
(i) die den Parteien bereits vor Bekanntgabe durch die andere Partei bekannt waren, (ii) die im Zeitpunkt Mitteilung an die jeweils andere Partei bereits allgemein zugänglich waren, es sei denn, dass die Zugänglichmachung bestehende Verträge verletzt hat, (iii) die von den Parteien unabhängig entwickelt wurden oder werden, oder (iv) die eine Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, ohne dass dieser Beschränkungen in Bezug auf die Vertraulichkeit oder die Verwendung der Informationen unterlag, oder (v) deren Weitergabe zur ordnungsgemäßen Erfüllung des vorliegenden Vertrages zwingend erforderlich ist.
Die Parteien sind verpflichtet, Vertrauliche Informationen geheim zu halten und diese weder direkt noch indirekt Dritten zur Kenntnis zu geben oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, sofern die hiervon betroffene Partei hierzu nicht ausdrücklich ihr Einverständnis gegeben hat. Keine Dritte im vorstehenden Sinne sind (i) Angestellte, sonstige Erfüllungsgehilfen einer Partei und sonstige Personen, wenn und soweit diese zu Zwecken der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung von der betreffenden Vertraulichen Information Kenntnis haben müssen sowie (ii) verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG und deren Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen zusammen insgesamt „Nicht-Dritte“). Eine Weitergabe an Nicht-Dritte ist gleichwohl nur unter der Voraussetzung zulässig, dass eine den Regelungen dieser Ziffer entsprechende Vertraulichkeit sichergestellt ist, und zwar auch für den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der zur Vertraulichkeit verpflichteten Partei und deren Nicht-Dritten.
Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nur, wenn und soweit eine Partei aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer gerichtlichen oder, behördlichen Anordnung dazu verpflichtet ist, vertrauliche Informationen der anderen Partei offen zu legen. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei wird die jeweils andere Partei - soweit rechtlich zulässig- unverzüglich von der Verpflichtung zur Offenlegung benachrichtigen.
14. Änderungen von AGB, Leistungskonditionen und/oder Preisen 14.1 Die Schlütersche Mediengruppe ist berechtigt, AGB, Leistungskonditionen und/oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Schlütersche Mediengruppe für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen wird die Schlütersche Mediengruppe dem Kunden in Textform (E-Mail oder ggf. ein anderer vereinbarter Kommunikationskanal) oder schriftlich mitteilen. Sollte eine Preiserhöhung mehr als 5% betragen, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das er binnen zwei (2) Wochen ab Erhalt der Information ausüben kann.
14.2 Die Schlütersche Mediengruppe behält sich darüber hinaus vor, AGB zu ändern, (i.) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist, (ii.) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Kunden, (iii.) wenn die Schlütersche Mediengruppe verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert, (iv.) wenn die Schlütersche Mediengruppe damit einem gegen sie gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt, oder (v.) wenn die Schlütersche Mediengruppe zusätzliche, gänzlich neue Produkte, Dienstleistungen, Dienste oder Produkt-/Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Leistungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert. Die Schlütersche Mediengruppe wird den Kunden über solche Änderungen der AGB informieren.
14.3 Beabsichtigt die Schlütersche Mediengruppe über den oben beschriebenen Umfang hinausgehende Änderungen in Bezug auf AGB, vereinbarte Leistungskonditionen und/oder vereinbarte Preise, wird sie diese Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden auf die vereinbarte Weise (E-Mail, schriftlich oder auf einem anderen vereinbarten Kommunikationskanal) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich Widerspruch einlegt. Die Schlütersche Mediengruppe wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Kunde Änderungen, steht der Schlütersche Mediengruppe das Recht zu, den Vertrag oder von den Änderungen betroffene Teile des Vertrages mit einer Frist von zwei Monaten durch außerordentliche Kündigung zu beenden; dieses Sonderkündigungsrecht hat die Schlütersche Mediengruppe innerhalb von einem Monat nach Widerspruch des Kunden auszuüben.
15. Compliance
Verantwortungsvolles Handeln setzt Haltung voraus und lebt von Kontinuität. Dafür hat die Schlütersche Mediengruppe durch entsprechende Richtlinien insbesondere zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption und einen Kodex für Geschäftsethik ein Wertegerüst geschaffen, das wir leben wollen. Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung und nehmen diese sehr ernst. Informationen zu unserem Compliance Management System können unter dem Menüpunkt „Compliance“ gefunden werden.
16. Sonstiges
16.1 Schlütersche Mediengruppe
Diese AGB gelten für alle Gesellschaften der Schlütersche Mediengruppe, deren Muttergesellschaft die Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG ist. Sie gelten auch für alle Unternehmen, an denen die Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG direkt oder indirekt beteiligt ist und/oder welche ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG darstellen.
Insbesondere gelten diese AGB für die folgenden Gesellschaften:
Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Schlütersche Verwaltungsgesellschaft mbH, Schlütersche Marketing Holding GmbH, Schlütersche Marketing Service GmbH, Schlütersche Fachmedien GmbH, Kommunikation & Wirtschaft GmbH, The Digital Architects GmbH, G. Braun Telefonbuchverlage GmbH & Co. KG, adEmma GmbH, Mediengesellschaft Magdeburg mbH, G. Braun Telefonbuchverlage Verwaltungs- GmbH, TVL Telefonbuch-Verlagsgesellschaft in Leipzig mbH sowie die Hidden Champions Media GmbH (zusammen die „Schlütersche Mediengruppe“).
Bei Vertragsschluss mit einem der verbundenen Unternehmen der Schlütersche Mediengruppe verpflichtet sich ausschließlich des jeweiligen Unternehmens, das sich aus der Auftragsbestätigung oder sonstigen Vertragsdokumenten ergibt, und wird selbst alleiniger Vertragspartner des Kunden. Ein Gesamtschuldverhältnis soll durch diese AGB nicht begründet werden.
Die Schlütersche Mediengruppe hat das Recht, den Vertrag auf ein Unternehmen zu übertragen, das mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden ist. Ebenso kann sie die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und Rechte ganz oder teilweise an Dritte, insbesondere verbundene Unternehmen, delegieren oder abtreten, ohne dass dies der Zustimmung des Kunden bedarf.
16.2 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Hannover, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlicher Gerichtsstände.
16.3 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Vertragsparteien ist der Hauptsitz der Schlütersche Mediengruppe.
16.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Parteien eine etwaig ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.
16.5 Abtretung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Schlütersche Mediengruppe auf Dritte übertragen.
16.6 Sanktionen / Wirtschaftsembargos
Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertrages bereitgestellten Technologien (einschließlich technischer Daten und Software) in Übereinstimmung mit den geltenden Exportkontrollgesetzen und Wirtschaftssanktionen zu behandeln. Dies schließt insbesondere ein, dass die Technologien nicht an Personen oder Organisationen weitergegeben oder in Länder exportiert werden, die umfassenden Sanktionen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der USA oder des Vereinigten Königreichs unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Iran, Kuba, Syrien, Nordkorea, die Krim sowie die Regionen Donezk und Luhansk in der Ukraine. Die Schlütersche Mediengruppe ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen in solchen Fällen anzubieten, in denen dies gegen geltendes Recht verstoßen würde. Der Kunde verpflichtet sich, die Schlütersche Mediengruppe von allen Ansprüchen, Forderungen oder Verfahren freizustellen, die aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften durch den Kunden resultieren.
Leistungsbeschreibung
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die jeweils aufgeführten Leistungen und regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden und der Schlütersche Mediengruppe im Rahmen der Erbringung dieser Leistungen durch die Schlütersche Mediengruppe und etwaige Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen dieser Leistungen sowie für Folgeaufträge.
In Ergänzung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schlütersche Mediengruppe („AGB“).
I. Nutzung von Online-Plattformen der Schlütersche Mediengruppe Stand: 01. April 2025
1. Gegenstand der Online-Plattform
1.1 Die Schlütersche Mediengruppe betreibt die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Online-Plattform bzw. auch Portal genannt (zusammen nachfolgend „Online-Plattform“). Während der Dauer des Vertrages stellt die Schlütersche Mediengruppe dem Kunden diese Online-Plattform auf Basis der Leistungsbeschreibung zur Nutzung zur Verfügung.
1.2 In der Regel veröffentlicht der Kunde über die jeweiligen Online-Plattformen Informationen, die im Internet für Dritte zugänglich sind. Welche Art von Informationen über die jeweilige Online-Plattform veröffentlicht werden und zu welchem Zweck dieses erfolgen soll, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der Leistungsbeschreibung. Hieraus ergeben sich auch Umfang und Inhalt der Leistung. Aus der Leistungsbeschreibung ergibt sich auch, ob diese neben kostenpflichtigen kostenlosen Leistungen beinhaltet.
1.3 Grundsätzlich ist es dem Kunden möglich, die in der Online-Plattform enthaltenen Funktionen über seinen Account selbst zu verwalten.
2. Bereitstellung der Online-Plattform
2.1 Der Zugang zu der Online-Plattform erfolgt über auf elektronischem Weg bei Vertragsbeginn zur Verfügung gestellte Zugangsdaten, mit denen der Kunde sich über das Internet anmelden kann und mit denen er in den persönlichen Bereich des Kunden („Account“) gelangt. Gibt es eine Beschränkung der Nutzerzahl der Online-Plattform, so ist die Anzahl der Nutzerlizenzen in der Auftragsbestätigung aufgeführt.
2.2 Jeder Zugang darf nur durch denjenigen Kunden bzw. Mitarbeiter des Kunden genutzt werden, dem der Zugang zugewiesen wurde („named user“). Der Austausch eines named users ist zulässig, insbesondere aufgrund eines Mitarbeiterwechsels.
2.3 Die Zugangsdaten hat der Kunde geheim zu halten und durch angemessene Vorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen; insbesondere ist das Passwort regelmäßig zu ändern. Bei Zuwiderhandlung oder dem begründeten Verdacht einer Zuwiderhandlung behält sich die Schlütersche Mediengruppe die Sperrung des Zugangs vor.
2.4 Ist dem Kunden bekannt, dass ein Dritter in unberechtigter Weise von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt hat oder sich Zugang zu seinem Account verschafft hat, oder besteht zumindest der Verdacht, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Schlütersche Mediengruppe zu unterrichten. Hierfür hat er sich an den Kundenservice zu wenden, deren Kontaktdaten sich aus der Online-Plattform ergeben.
3. Umfang der Nutzung, kostenlose und kostenpflichtige Nutzung
3.1 Der Nutzungsumfang der Online-Plattform, die hierin enthaltenen Funktionen und etwaige zusätzliche buchbare Services ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und ergänzend aus der Leistungsbeschreibung.
3.2 Die Online-Plattform ist in der Regel kostenpflichtig. Einige Online-Plattformen der Schlütersche Mediengruppe bieten auch kostenlose Leistungen an. Bietet die Schlütersche Mediengruppe auf ihren Online-Plattformen kostenlose und kostenpflichtige Leistungen an, so erfolgt nach Beendigung der kostenpflichtigen Leistung nicht automatisch die Löschung der Inhalte. Vielmehr wandelt sich nach Ende der kostenpflichtigen Vertragslaufzeit dieses in ein kostenloses Nutzungsrecht mit jederzeitigem Kündigungsrecht für die Parteien um. Der Leistungsbeschreibung auf der Online-Plattform ist zu entnehmen, ob die jeweilige Online-Plattform kostenpflichtige und kostenlose Leistungen anbietet.
3.3 Test- und Demozugänge dürfen ausschließlich für die vereinbarten Test- und Demonstrationszwecke genutzt werden.
4. Nutzungsbedingungen / Sperrung von Accounts
4.1 Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen und Daten (Texte, Fotos, Grafiken, Videos, Keywords und/oder sonstigen Inhalte) (im Folgenden gemeinsam „die Materialien“) rechtzeitig und auf eigene Kosten über seinen Account bereit. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Eignung der Materialien zur beabsichtigten Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit ihrer Verwendung oder Veröffentlichung. Ebenso ist der Kunde verantwortlich für sämtliche über die Dienste verarbeiteten Inhalte, die ihm durch die Schlütersche Mediengruppe zur Verfügung gestellt worden sind. Eine rechtliche Prüfung der Materialien und Inhalte durch die Schlütersche Mediengruppe erfolgt nicht.
4.2 Der Kunde gewährleistet, dass durch die Nutzung der Online-Plattform der Schlütersche Mediengruppe sowie die Veröffentlichung der Materialien und Inhalte keine Rechte Dritter verletzt oder regulatorische Bestimmungen missachtet werden. Dazu gehört u.a. die Einhaltung berufs- und standesrechtlicher Regelungen sowie der allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches, Wettbewerbsrechts (inkl. Spam), Datenschutzrechts, Persönlichkeitsrechts (einschließlich Marken- und Namensrechten), Verbraucherrechts und Urheberrechts. Ebenso ist der Kunde verantwortlich für die Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Qualität der bereitgestellten Materialien und Inhalte sowie für die aus der Nutzung der Dienste oder Arbeitsergebnisse gezogenen Interpretationen oder Schlussfolgerungen. Die Schlütersche Mediengruppe weist darauf hin, dass insbesondere bei international zugänglichen Materialien und Inhalten auch ausländische Rechtsvorschriften berücksichtigt werden müssen.
4.3 Etwaige durch die Schlütersche Mediengruppe im Zuge der Leistungserbringung zur Erfüllung rechtlicher Pflichten vorgeschlagene Inhalte (Impressum, Datenschutzhinweise, u. ä.) verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich als rechtlich nicht geprüfte Beispieltexte und lassen die dem Kunden obliegenden Klärungspflichten unangetastet.
4.4 Ausdrücklich verpflichtet sich der Kunde, über die Online-Plattform der Schlütersche Mediengruppe keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf die Leistung nicht in Suchmaschinen und andere Verzeichnisse eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt.
4.5 Dem Kunden ist es untersagt, die Online-Plattform außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu verwenden, wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen. Dies schließt insbesondere die Nutzung von „Reverse Engineering“, die Beauftragung Dritter zur Verwertung oder Nachahmung sowie den Einsatz von Webcrawler-Programmen oder ähnlicher Technologien zum automatisierten Abrufen von Inhalten ein. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, auf den Objekt- oder Quellcode zuzugreifen, die Online-Plattform zu bearbeiten, zu übersetzen, zu verändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen oder abgeleitete Werke der online-Plattform zu erstellen. Zwingende gesetzliche Vorgaben bleiben hiervon unberührt. 4.6 Die Schlütersche Mediengruppe ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, den Zugang zum Account mit sofortiger Wirkung zu sperren, oder Materialien und Inhalte vorübergehend nicht für Dritte zugänglich zu machen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass gegen die vorbenannten Bestimmungen verstoßen wurde oder eine Inanspruchnahme durch Dritte erfolgt. Hierzu gehört auch die Gefahr der Verbreitung von Viren, Malware oder anderer schädlicher Programme oder Dateien. Dasselbe gilt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Online-Plattform vom Kunden in rechts- oder vertragswidriger Weise genutzt werden. Bei einer berechtigten Sperrung oder Zurückbehaltung von Leistungen gemäß dieser Ziffer bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Erfolg und die Qualität der in der Auftragsbestätigung und der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen sind von der Qualität und Rechtzeitigkeit der Mitwirkung durch den Kunden abhängig. Hierzu ist es von großer Relevanz, dass der Kunde alle für die Leistung erforderlichen Materialien absprachegemäß und fristgerecht zur Verfügung stellt.
5.2 Sämtliche durch den Kunden beizubringende Materialien stellt der Kunde auf eigene Kosten über den Account des Kunden zur Verfügung.
5.3 Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien kann es zu Verzögerungen auf Seiten der Schlütersche Mediengruppe kommen. Stellt der Kunde nach Fristsetzung durch die Schlütersche Mediengruppe erforderliche Materialien nicht fristgemäß zur Verfügung, ist die Schlütersche Mediengruppe berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen die Vergütung in voller Höhe zu entrichten. Gesetzliche Ansprüche wie ggf. weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.4 Der Kunde hält hinsichtlich aller zur Verfügung gestellter Materialien und auch der Inhalte, die von der Schlütersche Mediengruppe zur Verfügung gestellt worden sind, Sicherheitskopien vor. Die Schlütersche Mediengruppe ist – soweit dies nicht zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist – nicht zur dauerhaften Speicherung oder Fertigung von Sicherheitskopien verpflichtet.
5.5 Vor der Veröffentlichung von Materialien und Inhalten bringt die Schlütersche Mediengruppe dem Kunden diese zur Kenntnis mit der gleichzeitigen Aufforderung, die Zustimmung zur Veröffentlichung der mitgeteilten Materialien und Inhalte zu erteilen (im Folgenden „Freigabe“ genannt). Der Kunde stellt sicher, dass Freigabeanfragen der Schlütersche Mediengruppe über die vereinbarten Kommunikationswege (in der Regel per E-Mail) zeitnah, spätestens innerhalb von zehn Werktagen, zur Kenntnis genommen, geprüft und entsprechend beantwortet werden können. Sollte der Kunde in einem bestimmten Zeitraum (z. B. aufgrund von Betriebsferien) nicht in der Lage sein, zeitnah zu reagieren, informiert er die Schlütersche Mediengruppe rechtzeitig darüber. Innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Mitteilung über freizugebende Inhalte und Materialien hat der Kunde entweder die Freigabe in Textform zu erteilen oder der Veröffentlichung unter Angabe der Gründe zu widersprechen. Reagiert der Kunde innerhalb dieses Zeitraums nicht, gelten die von der Schlütersche Mediengruppe zur Veröffentlichung mitgeteilten Inhalte und Materialien als freigegeben.
5.6 Soweit die Leistung Werkleistungselemente aufweist, gilt die Leistung mit der Freigabe als abgenommen. Der Kunde darf die (Teil-)Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel und/oder Abweichungen verweigern.
5.7 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen relevanter Vertragsdaten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich der Schlütersche Mediengruppe mitzuteilen.
5.8 Möchte der Kunde einen für ihn Dritten auf seinen Account zugreifen lassen (im Folgenden „Bevollmächtigter“ genannt), hat er hierfür die ausdrückliche Zustimmung der Schlütersche Mediengruppe in Textform einzuholen. Die Zustimmung der Schlütersche Mediengruppe bezieht sich in diesem Fall ausschließlich auf den namentlich zu benennenden Bevollmächtigten und ist nicht auf weitere Personen übertragbar. Die Schlütersche Mediengruppe haftet nicht für Schäden, die der Bevollmächtigte oder sonstige Dritte infolge einer Missachtung der vorstehenden Vorgaben durch die Nutzung der Zugangsdaten und/oder des Accounts des Kunden verursachen.
6. Inhalte für die Veröffentlichung auf der Online-Plattform
6.1 Grundsätzlich stellt der Kunde Materialien zur Verfügung, die als Inhalte Dritten im Internet zugänglich gemacht werden. Soweit vereinbart ist, dass die Schlütersche Mediengruppe Inhalte für die Veröffentlichung liefert, stellt sie diese dem Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang über den Account zur Verfügung. Die Preise ergeben sich aus der gültigen Preisliste bzw. der maßgeblichen Auftragsbestätigung. Die Nutzungsrechte ergeben sich aus Ziffer 7 der AGB.
6.2 Sofern die Schlütersche Mediengruppe dem Kunden über die Online-Plattform Funktionalitäten zur Erstellung von Inhalten mittels künstlicher Intelligenz (KI) zur Verfügung stellt, obliegt die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der durch KI generierten Inhalte ausschließlich des Kunden. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an durch KI generierten Inhalten keine exklusiven Nutzungsrechte eingeräumt werden können.
6.3 Erstellt die Schlütersche Mediengruppe im Auftrag des Kunden Fotos oder Videos für die Veröffentlichung auf der Online-Plattform, gelten die Nutzungsrechte in Ziffer 7 der AGB.
6.4 Soweit die vertraglich vereinbarte Leistung die Einbindung von (Land-)Karten auf der Online-Plattform umfasst, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Schlütersche Mediengruppe die Bereitstellung und Einbindung der Kartendaten bei einem Kartendatenanbieter beauftragt. Der Anbieter verwendet hierfür in der Regel die Dienste von Google Maps oder OpenStreetMap. Die Einbindung und Nutzung der Karten unterliegt den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der jeweiligen Kartenanbieter, auf deren Bestimmungen die Schlütersche Mediengruppe keinen Einfluss hat. Dem Kunden obliegt es, seine Nutzer, sofern erforderlich, über die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der Kartenanbieter zu informieren.
7. Technische Voraussetzungen, Verfügbarkeit, Pflege und Support
7.1 Für die Nutzung der Online-Plattform der Schlütersche Mediengruppe benötigt der Kunde eine geeignete EDV-Anlage mit einem aktuellen und gängigen Betriebssystem sowie ggf. von der Schlütersche Mediengruppe angegebene Programme, die den Zugriff auf den jeweiligen Account ermöglichen. Zudem ist eine stabile und ausreichende Internetverbindung erforderlich. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Online-Plattform erfüllt sind. Nach Möglichkeit sollte diese Überprüfung bereits vor Auftragserteilung erfolgen.
7.3 Die Schlütersche Mediengruppe stellt die Online-Plattform grundsätzlich rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % pro Kalenderjahr bereit, es sei denn, in der Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung ist eine abweichende Verfügbarkeit vereinbart. Eine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Online-Plattform wird ausdrücklich nicht garantiert.
7.4 Die Schlütersche Mediengruppe übernimmt die Pflege und Wartung der dem Kunden bereitgestellten Online-Plattform im Rahmen des Vertrages. Auftretende Fehler werden in Wartungs- und Instandsetzungsfenstern behoben, die in der Regel zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr stattfinden. Während dieser Zeit kann die Online-Plattform nicht verfügbar sein. Über geplante Wartungen wird die Schlütersche Mediengruppe – soweit möglich – rechtzeitig informieren. Ausfälle während Wartungsarbeiten oder aufgrund von Ursachen, die nicht von der Schlütersche Mediengruppe zu vertreten sind, fließen nicht in die Berechnung der Nichtverfügbarkeit ein. Die Pflicht zur Erbringung von Pflege und Wartungsarbeiten entfällt, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen an der Online-Plattform oder den über den Account bereitgestellten Einstellungen vornimmt oder die technischen Voraussetzungen für die Nutzung nicht mehr erfüllt sind.
7.5 Sofern in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Online-Plattform oder der Auftragsbestätigung angegeben, führt die Schlütersche Mediengruppe Pflege und Wartung auch mittels Fernwartung über die Software TeamViewer durch. Für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite hat der Kunde Sorge zu tragen. Auch Supportleistungen (wie etwa ein Hotline-Service) werden von der Schlütersche Mediengruppe erbracht, sofern sich dieses aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung ergibt.
7.6 Die Bereitstellungspflichten der Schlütersche Mediengruppe beschränken sich auf die Datenkommunikation zwischen dem von ihr betriebenen Übergabepunkt des eigenen Kommunikationsnetzes und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Kontrolle über den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen und Daten außerhalb dieses Bereichs ist daher nicht geschuldet.
7.7 Sollte der Account des Kunden zeitweise nicht verfügbar sein oder sich die Kommunikation aufgrund technischer Störungen verzögern (z. B. durch Provider- oder Netzwerkprobleme), hat der Kunde die Kommunikation zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzunehmen oder alternativ die Schlütersche Mediengruppe per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren.
7.8 Sofern die Leistungserbringung auf vorbestehenden Domains, Accounts oder Internetseiten basiert, ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Zugangsdaten, Codes (z. B. Auth-Codes zur Domainübertragung) sowie sonstige erforderliche Informationen bereitzustellen und alle notwendigen Erklärungen abzugeben, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
8. Erstellung und Betrieb einer Website
8.1 Wird über die Online-Plattform auch die Erstellung und der Betrieb einer Website geschuldet, ergibt sich diese Leistungspflicht ebenfalls aus der Auftragsbestätigung.
8.2 Die Website ist über die relevante Online-Plattform zugänglich. Die Freigabe vor Veröffentlichung, richtet sich nach Ziffer 4 dieser Leistungsbeschreibung für die Nutzung von Online-Plattformen.
8.3 Die Gestaltung der Website stimmen die Parteien im Rahmen eines Welcome-Call von maximal 30 Min. ab. Basis für die Gestaltung sind die vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien. Soweit vereinbart ist, dass die Schlütersche Mediengruppe Inhalte für die Website liefert, gilt Ziffer 5.1 dieser Leistungsbeschreibung für die Nutzung von Online-Plattformen. Die Schlütersche Mediengruppe erstellt nach den im Rahmen des Welcome-Calls zur Verfügung gestellten Informationen die Website. Zu der Gestaltungsleistung gehört neben der erstmaligen Erstellung der Website ein einmaliger Änderungslauf (Änderungsservice). Bild- und Textbearbeitungen, -anpassungen und -korrekturen sind nicht Bestandteil der Leistung und können auf Basis der geltenden Preisliste gegen gesondertes Entgelt erbracht werden.
8.4 Änderungen wie beispielsweise Änderungen des Grundlayouts (bestehend aus Navigation, Header und Farbkonzept) unterliegen nach dem einmaligen Änderungslauf sowie nach erteilter Freigabe durch den Kunden einer gesonderten Vergütung.
8.5 Umfasst die Leistung nach den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen Beratungsleistungen, erbringt die Schlütersche Mediengruppe diese Leistungen nach eigenem Ermessen ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Plattform. Eine persönliche Kundenbetreuung vor Ort wird nicht geschuldet.
9. Domainregistrierung / Domainumzug
9.1 Die Schlütersche Mediengruppe bietet im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb von Websites die Registrierung, den Umzug und/oder das Hosting von Domains („Wunschdomain“) ausschließlich für Top-Level-Domains mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Endungen an.
9.2 Bei Verfügbarkeit der Wunschdomain erfolgt die Registrierung und Verwaltung über einen von der Schlütersche Mediengruppe beauftragten Provider. Ist die Domain nicht verfügbar, werden dem Kunden drei Alternativen vorgeschlagen, aus denen er auswählen kann.
9.3 Das Vertragsverhältnis wird in der Regel zwischen der Schlütersche Mediengruppe und dem Provider / die Vergabestelle geschlossen. Wird der Kunde Domaininhaber, bevollmächtigt er die Schlütersche Mediengruppe im hierfür erforderlichen Umfang, gegenüber dem Provider / der Vergabestelle stellvertretend für den Kunden die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
9.4 Es gelten die Domain- und Vergabebedingungen des jeweiligen Provider / der Vergabestelle, die der Kunde eigenständig einsehen muss.
9.5 Für einen Domainumzug ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich. Unterstütz die Schlütersche Mediengruppe hierbei, stellt der Kunde die notwendigen Unterlagen und Informationen (z. B. Auth-Code) bereit. Die Schlütersche Mediengruppe führt sodann den Umzug sowie die Registrierung und Verwaltung der Domain durch. Während des Umzugs sind Domain und E-Mail-Postfächer möglicherweise nicht erreichbar. Der Kunde sichert zuvor alle relevanten Daten.
9.6 Der Kunde unterstützt alle notwendigen Prozesse (Registrierung, Umzug, Löschung) und gibt erforderliche Erklärungen unverzüglich ab.
10. Bereitstellung von Analysen
10.1 Die Schlütersche Mediengruppe führt Zugriffsanalyse auf der Website des Kunden mithilfe eines Drittanbieters (z. B. Google Analytics oder Piwik) durch, sofern der Kunde seine Website über die Online-Plattform der Schlütersche Mediengruppe betreibt und er Zugriffsanalysen als Leistungspaket gebucht hat. Die Analyseergebnisse werden dem Kunden im Account der Online-Plattform bereitgestellt.
10.2 Verfügt der Kunde über ein Konto bei einem Drittanbieter (z. B. Google Analytics), ist für die Bereitstellung der Berichte die Übermittlung der Zugangsdaten an die Schlütersche Mediengruppe sowie etwaige Erklärungen gegenüber dem Drittanbieter erforderlich. Zusätzlich müssen vom Kunden auf Anfrage notwendige Erklärungen gegenüber dem Drittanbieter abgegeben werden.
10.3 Die Zugriffsanalyse erfolgt auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Drittanbieter. Der Kunde informiert sich eigenständig über diese Bedingungen und sorgt für deren Einhaltung. Auch informiert er sich über etwaige rechtliche Problemstellungen im Zusammenhang beispielsweise von Google Produkten.
11. Einbindung von Social-Media-Plugins
11.1 Soweit in der Auftragsbestätigung aufgeführt, übernimmt die Schlütersche Mediengruppe die Einrichtung und Einbindung von Social-Media-Plugins (z. B. „Facebook Like Button“) im Namen des Kunden und veröffentlicht gegebenenfalls Inhalte im vereinbarten Umfang.
11.2 Der Kunde bevollmächtigt die Schlütersche Mediengruppe, gegenüber Drittanbietern erforderliche Erklärungen abzugeben, soweit dies für die Einbindung von Social-Media-Plugins notwendig ist.
11.3 Die Einbindung von Social-Media-Plugins erfolgt auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Drittanbieter. Der Kunde informiert sich eigenständig über diese Bedingungen und sorgt für deren Einhaltung.
11.4 Der Kunde übernimmt eigenverantwortlich die Klärung rechtlicher Fragen, die über die vertraglichen Leistungen hinausgehen.
12. Bereitstellung von E-Mail-Funktionalitäten
12.1 Soweit der Leistungsumfang der Schlütersche Mediengruppe auch eine E-Mail-Funktionalität beinhaltet, ist der Kunde für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten und/oder verbreiteten Inhalte (E-Mails, Forenbeiträge, Mailinglisten-Beiträge etc.) verantwortlich.
12.2 E-Mail-Postfächer darf der Kunde ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwenden. Es ist ihm insbesondere untersagt, E-Mail-Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen. Um Datenverlust zu vermeiden, verpflichtet sich der Kunde, eingehende Nachrichten regelmäßig abzurufen und auf seinen eigenen Systemen zu sichern. Durchschnittlich beträgt die Speicherfrist von E-Mails 12 Monate.
12.3 Dem Kunden ist bekannt, dass die Nutzung der E-Mail-Funktionalität nicht gegen gesetzliche Verbote u.ä. verstoßen darf. Insofern gelten die Ausführungen unter Ziffer 3 dieser Leistungsbeschreibung für die Nutzung von Online-Plattformen entsprechend.
13. Löschung von Inhalten, E-Mails sowie sonstiger Daten und Domains resp. Übertragung von Domains nach Vertragsende
13.1 Für den Kunden registrierte und/oder verwaltete Domains kann die Schlütersche Mediengruppe nach Vertragsende freigeben. Eine Freigabe von Domains wird die Schlütersche Mediengruppe nicht veranlassen, wenn der Kunde der Schlütersche Mediengruppe rechtzeitig vor Vertragsende (im Normalfall spätestens zwei Monate vor Vertragsende) in Text- oder Schriftform nachgewiesen hat, dass er das Domainhosting nach Vertragsende selbst gegenüber dem durch die Schlütersche Mediengruppe gewählten Domainverwalter übernommen hat (im Folgenden „Domainübernahme“ genannt) oder den Übergang der Domains zu einem anderen Provider/Domainverwalter veranlasst hat (im Folgenden „Providerwechsel“ genannt).
13.2 Hat der Kunde eine Domainübernahme oder einen Providerwechsel angekündigt, diese bis zum Vertragsende aber nicht veranlasst resp. der Schlütersche Mediengruppe nachgewiesen, kann die Schlütersche Mediengruppe bzw. der beauftragte Domainverwalter nach Ablauf einer angemessenen Frist nach eigenem Ermessen die Domain freigeben oder an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. Die Schlütersche Mediengruppe weist darauf hin, dass im Falle der Rückgabe von Domains an die Vergabestelle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle entstehen kann.
13.3 Domainübernahmen und Providerwechsel zum Vertragsende hat der Kunde eigenständig zu veranlassen. Die Schlütersche Mediengruppe treffen insoweit keine Leistungspflichten. Insbesondere wird der Kunde E-Mail-Postfächer und deren Inhalte sichern.
13.4 Die Schlütersche Mediengruppe ist nach Vertragsende zur Löschung sämtlicher für die Leistungserbringung gespeicherter E-Mails, Inhalte und Daten berechtigt, sofern nicht entsprechend der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Online-Plattform die Umwandlung in ein kostenloses Basis Profil erfolgt. In der Regel kann die Löschung bis zu 6 Monate nach Vertragsende in Anspruch nehmen.
II. Buchung von Werbemittel in Publikationen und Online-Medien Stand: 01. April 2025
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Schlütersche Mediengruppe erfüllt die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Werbeaufträge des Kunden. Dieses ist die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Werbemittel“ bezeichnet) des Kunden in einer konkret benannten Publikation (nachfolgend „Titel“ genannt) oder einem konkret benannten Online-Medium der Schlütersche Mediengruppe zum Zweck der Verbreitung.
1.2 Wann und wie häufig die Publikation erscheint bzw. wann der Zeitpunkt und Zeitraum der Veröffentlichung der Werbemittel in Online-Medien ist, ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und nachgelagert aus der Leistungsbeschreibung.
2. Werbemittelveröffentlichung
2.1 Die Schlütersche Mediengruppe wird zur Erfüllung der Aufträge der Kunden Daten, Texte, Bilder, Videos und sonstige Informationen (im Folgenden zusammenfassend „Materialien“ genannt) im vereinbarten Umfang in den vereinbarten Publikationen bzw. Online-Medien platzieren und so öffentlich zugänglich machen. Dabei gewährleistet die Schlütersche Mediengruppe die für den gewählten Titel/ das gewählte Online-Medium übliche Druck-/Erscheinungsqualität im Rahmen der durch die Materialien gegebenen Möglichkeiten.
2.2 Sind keine Vereinbarungen zur Größe oder sonstigen Ausführung des Werbemittels getroffen, so erfolgt die Leistung in der nach Art des Werbemittels und des gewählten Titels / Publikation / Online-Mediums üblichen Weise. Auch entscheidet die Schlütersche Mediengruppe in diesem Fall nach eigenem Ermessen über die Platzierung des Werbemittels. Im Übrigen behält sich die Schlütersche Mediengruppe vor, aus technischen, rechtlichen und/oder organisatorischen Gründen die Werbemittel an einem anderen Ort zu platzieren und/oder in sonstiger geänderter Weise zu veröffentlichen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und insbesondere sichergestellt ist, dass durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels des Kunden ausgeübt wird.
2.3 Sollen Werbemittel nur zu bestimmten Erscheinungsterminen oder an bestimmten Plätzen der Publikation bzw. des Online-Mediums veröffentlicht werden, so bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der Schlütersche Mediengruppe und einer Nennung hiervon in der Auftragsbestätigung. Die Aufträge für diese Werbemittel müssen so rechtzeitig bei der Schlütersche Mediengruppe eingehen, dass dem Kunden noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
2.4 Rubrizierte Werbemittel werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2.5 Soweit nicht anders vereinbart, sind vereinbarte Werbemittel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Im Falle der Vereinbarung des Abrufes mehrerer Werbemittel sind die Werbemittel – soweit nicht anders vereinbart – innerhalb eines Jahres nach Erscheinen des ersten Werbemittels abzurufen.
2.6 Ein Ausschluss von Konkurrenzwerbemittel in den Titeln / Online-Medien wird grundsätzlich nicht zugesagt.
2.7 Werden Beilagen geschuldet, so verteilt die Schlütersche Mediengruppe Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt. 3% Fehlzustellungen oder Verlust gilt als verkehrsüblich.
2.8 Verträge über Beilagen-, Durchhefter-, Einkleber- oder sonstige technische Sonderformen werden für die Schlütersche Mediengruppe erst nach Vorlage eines entsprechenden Musters und dessen Billigung durch diese bindend.
2.9 Soweit die Leistung nach den vertraglichen Vereinbarungen eine Zugriffsanalyse (Erfolgsbetrachtung) beinhaltet, veranlasst die Schlütersche Mediengruppe im vereinbarten Umfang eine Zugriffsanalyse durch einen Drittanbieter (in der Regel Google Analytics oder Piwik) und stellt dem Kunden im vereinbarten Umfang (in der Regel am Ende der Laufzeit per E-Mail) eine Erfolgsbetrachtungen hinsichtlich des Werbemittels auf Basis der Analyse-Ergebnisse des Drittanbieters zur Verfügung.
3. Ablehnungsrecht der Schlütersche Mediengruppe
3.1 Die Schlütersche Mediengruppe behält sich das Recht vor, Aufträge oder einzelne Abrufe abzulehnen, wenn deren Inhalte gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder einheitliche, sachlich gerechtfertigte Grundsätze der Schlütersche Mediengruppe verstoßen oder deren Veröffentlichung/Zugänglichmachung unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die über Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertreter eingereicht werden. Ablehnungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
3.2 Werbemittel, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Bestimmungen, die Auffassungen des Deutschen Werberats, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen, können von der Schlütersche Mediengruppe abgelehnt werden. Dies umfasst insbesondere Inhalte, die:
· Kinder oder Jugendliche sittlich schwer gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen,
· Rassenhass schüren (§ 131 StGB),
· Krieg oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen,
· sexuell anstößig, herabsetzend, ehrverletzend oder pornografisch (§ 184 StGB) sind,
· oder auf entsprechende Angebote hinweisen.
Ebenso werden Werbemittel abgelehnt, die aus technischen Gründen nicht beigefügt oder beigeheftet werden können.
3.3 Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Werbungstreibenden sind namentlich zu benennen. Die Schlütersche Mediengruppe behält sich vor, hierfür einen Verbundaufschlag oder eine abweichende Rabattierung zu erheben.
3.4 Stellt die Schlütersche Mediengruppe nachträglich fest, dass ein Verstoß gemäß Ziffer 3.2 vorliegt, ist sie berechtigt, betroffene Werbemittel zu löschen oder die Leistung auszusetzen, bis eine einvernehmliche Klärung oder rechtliche Entscheidung vorliegt. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, hat jedoch das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
3.5 Werbemittel, die den Eindruck erwecken, Teil der redaktionellen Inhalte zu sein oder Fremdanzeigen enthalten, sind unzulässig. Werbemittel, die redaktionell gestaltet sind, müssen sich klar von der Grundschrift der Publikation bzw. dem Online-Medium unterscheiden und als „Anzeige“ gekennzeichnet sein. Andernfalls wird die Schlütersche Mediengruppe diese deutlich als „Anzeige“ oder „Anzeige/Porträt“ kennzeichnen. Die rechtliche Zulässigkeit und die Gestaltung der Werbemittel bleiben in der Verantwortung des Kunden.
4. Übermittlung von Druckunterlagen
4.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Druckunterlagen für Werbemittel rechtzeitig gemäß dem in der Preisliste angegebenen Druckunterlagenschluss bereitzustellen. Diese müssen den Format- und technischen Vorgaben der Schlütersche Mediengruppe entsprechen und ausreichend gekennzeichnet sein.
4.2 Für Online-Medien oder digitale Ausgaben müssen die Druckunterlagen ebenfalls den technischen Spezifikationen der Schlütersche Mediengruppe entsprechen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Kunden nicht sofort erkennbar, so hat der Kunde bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegenüber der Schlütersche Mediengruppe.
4.3 Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen der Schlütersche Mediengruppe zurückführen lassen, führen ebenfalls zu keinem Preisminderungsanspruch. Das Gleiche gilt für Fehler in wiederholt erscheinenden Werbemitteln, wenn der Kunde diese nicht rechtzeitig vor dem nächsten Druck meldet. Die Schlütersche Mediengruppe überprüft Druckunterlagen nicht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
4.4 Für die Veröffentlichung in digitalen Ausgaben darf die Schlütersche Mediengruppe Druckunterlagen an digitale Erfordernisse anpassen. Dabei können Abweichungen zur Papierausgabe entstehen. Kunden können auf Wunsch technische Spezifikationen für die Zulieferung von angepassten Werbemitteln anfordern. Werbemittel werden proportional zur gedruckten Ausgabe skaliert.
4.5 Kosten für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere bei aufwendigen Satzarbeiten, die über den üblichen Rahmen hinausgehen. Die Schlütersche Mediengruppe berechnet diese entsprechend dem tatsächlichen Aufwand. Maßgeblich ist die in der Preisliste und Auftragsbestätigung festgelegte Qualität der Werbemittel im Rahmen der technischen Möglichkeiten.
4.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass digital übermittelte Dateien frei von Viren oder anderen Schadensquellen sind. Dafür sind aktuelle Schutzprogramme einzusetzen. Werden Schadensquellen entdeckt, wird die Schlütersche Mediengruppe die betroffenen Dateien löschen, ohne dass der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Entstehen der Schlütersche Mediengruppe Schäden durch solche Dateien, behält sie sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
4.6 Druckunterlagen werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht der Schlütersche Mediengruppe endet einen Monat nach der erstmaligen Veröffentlichung des Werbemittels.
5. Korrektur-/Probe-/Freigabeabzüge
5.1 Körperliche Korrektur-/Probe-/Freigabeabzüge werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geliefert. Der übersandte Abzug gilt zwei Tage nach Absendung als dem Kunden zugegangen. Gibt der Kunde den Korrektur-/Probe-/Freigabeabzug/-ausdruck nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurück, gilt seine Genehmigung zum Druck als erteilt, worauf er bei Übersendung des Korrektur-/Freigabeabzuges hingewiesen wird.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass er Freigabeanfragen der Schlütersche Mediengruppe hinsichtlich des Werbemittels über den oder die vereinbarten Kommunikationswege (in der Regel per E-Mail, Post oder telefonisch) stets zeitnah, spätestens innerhalb von zehn Werktagen zur Kenntnis nehmen, diese prüfen und hierauf umgehend reagieren kann. Zeiträume, in denen dem Kunden eine solche zeitnahe Reaktion nicht möglich ist (z. B. wegen Betriebsferien), wird der Kunde der Schlütersche Mediengruppe rechtzeitig mitteilen.
5.3 Der Kunde hat spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Mitteilung zur Veröffentlichung oder Zugänglichmachung der Werbemittel der Schlütersche Mediengruppe entweder eine Freigabe in Textform zu erteilen oder unter Angabe der Gründe, die gegen die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung sprechen, dieser zu widersprechen.
5.4 Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung zur Veröffentlichung / Zugänglichmachung vorgesehener Werbemittel weder eine Freigabe noch ein Widerspruch durch den Kunden, gelten die durch die Schlütersche erzeugten Werbemittel als zur Veröffentlichung / Zugänglichmachung freigegeben.
5.5 Soweit die Leistung Werkleistungselemente aufweist, gilt die Leistung mit der Freigabe als abgenommen. Der Kunde darf die (Teil-)Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel und/oder Abweichungen verweigern.
5.6 Die Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für durch den Kunden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung hat der Kunde zu tragen.
5.7 Die Schlütersche Mediengruppe rät von der telefonischen Übermittlung von Informationen über Werbemittel bzw. Druckunterlagen ab. Diese erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden. Für daraus resultierende Fehler übernimmt die Schlütersche Mediengruppe keine Haftung.
6. Portalzugang für die Überlassung von Materialien und Inhalten
Stellt die Schlütersche Mediengruppe dem Kunden einen Portalzugang für die Abwicklung der Aufträge zur Verfügung, ist der Kunde verpflichtet, diese Portale zu nutzen. Es gilt Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung für die Nutzung von Online-Plattformen in Bezug auf zur Verfügung gestellte Zugänge entsprechend.
7. Werbemittelbeleg
Die Schlütersche Mediengruppe liefert auf Wunsch einen Beleg für Werbemittel. Dieser wird in der Regel digital, z.B. über einen Zugang zum entsprechenden EPaper, erfolgen, es sei denn, der Kunde fordert bei Beauftragung einen Papier-Beleg an oder es steht kein E-Paper zur Verfügung. Je nach Art und Umfang des Auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Die Schlütersche Mediengruppe behält sich vor, für die Belegzusendung eine gesonderte aufwandsbezogene Vergütung zu verlangen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der Schlütersche Mediengruppe über die Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels. Für Wort-bzw. Kleinanzeigen können keine Belege geliefert werden.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verantwortlich, dass seine bereitgestellten Materialien – einschließlich Werbemittel, verlinkte Websites sowie beworbene Produkte und Dienstleistungen – gesetzeskonform sind. Insbesondere müssen jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, heilmittelwerbe-, datenschutz-, straf- und mediendienstrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche Rechte verfügt, die zur Nutzung der Materialien erforderlich sind. Bei Verwendung von Mehrwert-Rufnummern ist der Kunde verpflichtet, die gesetzlichen Pflichtangaben zu den Preisen vollständig und korrekt zu veröffentlichen.
8.2 Verstößt der Kunde gegen die Vorgaben aus Ziffer 8.1 dieser Bestimmung, stellt er die Schlütersche Mediengruppe auf erstes Anfordern von sämtlichen daraus entstehenden Kosten frei, einschließlich Rechtsverteidigungskosten. Zudem verpflichtet er sich, die Schlütersche Mediengruppe bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter durch Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen zu unterstützen. Eine Prüfpflicht der Schlütersche Mediengruppe hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Werbemittel vor deren Veröffentlichung besteht nicht. Es gelten die Rechte aus Ziffer 3.2 dieser Leistungsbeschreibung für Buchung von Werbemitteln.
8.3 Wird der Kunde wegen des Inhalts eines Werbemittels abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, ist er verpflichtet, die Schlütersche Mediengruppe unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, haftet die Schlütersche Mediengruppe nicht für Schäden, die durch eine erneute Veröffentlichung der beanstandeten Inhalte entstehen.
8.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, insbesondere durch verspätete, unvollständige, mangelhafte oder falsch gekennzeichnete Produktionsvorlagen, behält die Schlütersche Mediengruppe den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Dies gilt auch bei Löschung von Materialien durch den Kunden.
9. Zahlungen
9.1 Der Preis für die Erbringung der Leistung durch die Schlütersche Mediengruppe ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Dieser liegt die jeweils gültige Preisliste zugrunde. Sofern die Preisliste des Werbemittels sich auf Textmillimeterzeilen bezieht, werden bei der Errechnung der Abnahmemengen Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. Textteilanzeigen im Sinne der Preislisten sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Soweit der Kunde mit der Schlütersche Mediengruppe individuelle Konditionen außerhalb der Preisliste vereinbart, entfallen jegliche Preislistenrabatte.
9.2 Auftragsvermittler und sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen für die Schlütersche Mediengruppe entgegenzunehmen.
9.3 Wird ein Werbemittel-Auftrag aufgrund von Umständen nicht erfüllt, die die Schlütersche Mediengruppe nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, 40 % des Insertionspreises als Stornogebühr der Schlütersche Mediengruppe zu erstatten. Dem Kunde bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der Schlütersche Mediengruppe beruht.